Beitragsordnung

Beitragsordnung
des Vereins zur Förderung des Sportrechts an der Universität zu Köln e.V.

(in der Beschlussfassung der Gründungsversammlung vom 18.06.2020)

1. Die Mitglieder des Vereins zahlen zur Erreichung der Zwecke des Vereins jährliche Mitgliedsbeiträge. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

2. Die Mitglieder bestimmen den von ihnen zu entrichtenden jährlichen Mitgliedsbeitrag selbst, wobei folgende Mindestbeiträge nicht unterschritten werden dürfen:

a) Für natürliche Personen ab Erreichen des 27. Lebensjahrs beträgt der jährliche Mindestbeitrag 50,00 € (regulärer Mitgliedsbeitrag).
b) Für natürliche Personen unter 27 Jahren, Studierende, Referendare und andere Personen mit allgemein anerkannten Ermäßigungsgründen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beträgt der jährliche Mindestbeitrag 25,00 € (ermäßigter Mitgliedsbeitrag).
c) Für juristische Personen beträgt der jährliche Mindestbeitrag 100,00 €, für Kapitalgesellschaften (außer der UG) oder Personengesellschaften des HGB beträgt er 500,00 € (Förderbeitrag).

3. Über die Einstufung entscheidet der Geschäftsführer bei Eingang des Mitgliedsantrags gleichzeitig mit der Aufnahme. In Zweifelsfällen holt er das Einvernehmen des Schatzmeisters ein. Er kann die Einstufungsentscheidung jederzeit dem Vorstand vorlegen. Entscheidet er allein und abweichend von der Selbsteinstufung, kann gegen seine Einstufungsentscheidung der Vorstand angerufen werden.